Checkliste für den Besuch in unserer Kinderarztpraxis



Checkliste für den Besuch in unserer Kinderarztpraxis
Wir danken Ihnen für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und freuen uns auf Sie und Ihre Familie!
Bitte immer mitbringen:
Chipkarte (falls zur U2 oder U3 noch nicht vorhanden, bitte vorläufige Bescheinigung der Krankenkasse mitbringen)
Impfausweis
gelbes Vorsorge-Heft und ggf. andere Vorsorgehefte
Befundberichte
Laboruntersuchungsberichte
Notfallvertretungsscheine
Bei Säuglingen und Kleinkindern:
1 großes Stofftuch/Badetuch
Wickeltasche
Trinkflasche
Schnuller
Zu den Vorsorgen bitte unbedingt die entsprechenden, zuhause ausgefüllten Fragebogen mitbringen! Siehe bitte Downloadbereich
Falls Ihr Kind inhaliert bitte auch die Medikamente zum Inhalieren und die Inhalationshilfe mitbringen.
Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in der Regel auch alleine in die Praxis kommen.
Aus hygienischen Gründen und um eine korrekte Untersuchung des Mundraumes zu ermöglichen, den Kindern vor der ärztlichen Untersuchung in der Praxis bitte kein Essen geben.
Falls eine Kommunikation in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch notwendig ist, bitten wir Sie, sich von einem Dolmetscher oder einer übersetzenden Vertrauensperson begleiten zu lassen. Eine kinder- und jugendärztliche Behandlung ohne die Möglichkeit der sicheren Kommunikation ist, außer im absolut lebensbedrohlichen Notfall, nicht möglich!
Anmeldung
Wir führen eine Bestellpraxis. Bitte kommen Sie pünktlich zu den vereinbarten Terminen. Dies hilft ihren Aufenthalt im Wartezimmer zu verkürzen und verringert die Ansteckungsgefahr.
Wir bitten Sie daher immer um eine telefonische Voranmeldung - außer im akut lebensbedrohlichen Notfall. Akut kranken Kindern ermöglichen wir am gleichen Tag einen Arztbesuch. Freitags erfolgt die Versorgung akut kranker Patienten nur vormittags. Am Freitagnachmittag werden nur noch Notfälle versorgt, die am Vormittag noch nicht absehbar waren.
In den Herbst- und Wintermonaten kann es aufgrund des erhöhten Patientenaufkommens zu längeren Wartezeiten kommen. Wir werden Sie entsprechend informieren und hoffen auf Ihr Verständnis!
Geben Sie bei der Terminvereinbarung den Grund der Untersuchung möglichst genau an (z.B. Vorsorge, Impfung, Ultraschall, Allergietest, Lungenfunktion), damit wir entsprechend Zeit einplanen können.
Planbare Termine für Vorsorgeuntersuchungen bitte möglichst mehrere Monate im voraus vereinbaren; andere aufwendige Untersuchungen wie Abklärung chronischer Beschwerden, Asthmasprechstunde oder Allergietests möglichst mehrere Wochen vorher vereinbaren.
Sollten Sie verhindert sein, bitten wir um rechtzeitige Terminabsage. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass bei reinen Akut- oder Impfterminen in der Regel keine Zeit ist, um noch andere Probleme zu besprechen. Auch die Mitbehandlung von nicht angemeldeten Geschwisterkindern ist nicht möglich.
Wir wollen allen Patientenanliegen bestmöglich gerecht werden!
Da wir maximal 2 Telefonleitungen parallel bedienen können, bitten wir Sie, es mehrfach wieder zu versuchen, sollten Sie nicht beim ersten Versuch erfolgreich sein. Zu Akutzeiten ist das Telefonaufkommen oft sehr hoch. Eine tagesaktuelle Kommunikation per Mail, insbesondere zu akuten Erkrankungen, ist derzeit nicht möglich.
Wann immer wir nicht selbst in der Praxis tätig sind, hören Sie bitte unseren Anrufbeantworter bis zu Ende ab, der sie über unsere Vertretungen informiert.
Für hochakute Krankheitsfälle sind wir oder unsere Vertretungen auch in der Mittagspause und nach Sprechstundenende bis zum Beginn des kinderärztlichen Notdienstes erreichbar. Tagesaktuelle Informationen erfahren Sie auf durch unseren Praxis-Anrufbeantworter.
Im Ortenaukreis gibt es eine medizinische Notfallversorgung von Kinder und Jugendlichen 24 Stunden rund um die Uhr an allen 7 Tagen der Woche.
Patientenneuaufnahme
Wir freuen uns sehr, dass es offensichtlich sehr viele Familien gibt, die ihre Kinder in unserer Praxis betreuen lassen wollen und wir nehmen jede Woche mehrere neue Patienten auf. Leider ist die Möglichkeiten unserer Praxis zur Aufnahme von Neupatienten aber begrenzt und deshalb entscheiden wir bei jeder Anfrage neu, zeitnah und tagesaktuell, ob unser Terminplan die Aufnahme ihres Kindes/ihrer Kinder möglich macht.
Die Anmeldung von Neugeborenen empfehlen wir sehr zeitnah nach der Geburt.
Eine Anmeldung vor der Geburt des Kindes ist nicht möglich.



Rezeptanforderungen
Wiederholungsrezepte, Überweisungen oder Folgekrankschreibungen oder andere Bescheinigungen bitte mindestens einen Tag im Voraus telefonisch bei uns anfordern.
Erstverordnungen von Heilmitteln wie Krankengymnastik, Ergotherapie oder Logopädie sind nur möglich, wenn die Indikation im Rahmen einer Untersuchung in unserer Praxis gestellt wurde.
Eine nachträgliche Verordnung von Medikamenten, die zuvor schon in der Apotheke ohne Rezept geholt wurden, ist grundsätzlich nicht möglich.
Sobald einmal im Quartal die Versichertenkarte vorgelegt wurde, können weitere Rezepte gern als E-Rezept versendet werden. Deshalb empfehlen wir beim ersten Besuch der Praxis in einem Quartal gerne die Versichertenkarten aller Kinder/Jugendlicher der Familie vorzulegen.
Krankschreibungen
„Elternkrankschreibungen“ zur Versorgung ihres erkranken Kindes erfolgen im Rahmen der Akutversorgung des erkrankten Kindes. Wenn nach ihrem Ermessen eine ärztliche Akutbehandlung ihres erkrankten Kindes nicht erforderlich kann die Bescheinigung nach einer telefonischen Anamnese und nach ärztlichem Ermessen auch telefonisch für max. 5 Kalendertage erfolgen. Voraussetzungen sind generell, dass das Kind nicht älter als 12 Jahre und Patient*in der Praxis ist.
Für berufstätige Jugendliche stellen wir entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus, nach Ermessen auch nach telefonischem Kontakt.
Gesetzlich krankenversicherte Eltern können aktuell je gesetzlich versichertem Kind für 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen, alleinerziehende Versicherte für 30 Tage. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 35 Tage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 70 Arbeitstage.
Wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld besteht für Arbeitnehmer nur dann, wenn keine weitere Person im Haushalt lebt, die das Kind betreuen könnte – etwa ein Elternteil, das nicht berufstätig ist.
Unsere Praxis ist barrierefrei. Kostenlose Parkmöglichkeiten gibt es auf dem Hof unserer Praxis und in den umliegenden Straßen. Bitte denken Sie an Kinder und Eltern mit Kinderwagen und parken Sie deshalb nicht auf Gehwegen.


